Das Lebensende gestalten – Veranstaltungsrückblick Fachtag Islamberatung

24.06.2026

Das Lebensende gestalten – Veranstaltungsrückblick Fachtag Islamberatung

Der Fachtag unserer Islamberatung am 16. Juni 2026 im Tagungszentrum Hohenheim widmete sich unter dem Titel „Das Lebensende gestalten“ einem hochaktuellen und drängenden gesellschaftlichen Anliegen. Angesichts von mehr als 800.000 in Baden-Württemberg lebenden Menschen muslimischen Glaubens und des demografischen Wandels wächst der Bedarf an kultursensibler Begleitung in Krankenhäusern, Hospizen und Pflegeeinrichtungen stetig. Dr. Christian Ströbele begrüßte ein interdisziplinäres Fachpublikum von rund 90 in Präsenz und digital teilnehmenden Personen aus Verwaltung, Seelsorge, Medizin und Dialogarbeit. Er betonte die universelle Relevanz der Thematik, da „Fragen am Lebensende jede und jeden von uns eines Tages betreffen werden“. Stefan Zinsmeister von der Eugen-Biser-Stiftung ordnete das Thema in den gesellschaftlichen Diskurs ein. Die Auseinandersetzung mit muslimischen Patientenverfügungen und palliativer Versorgung sei nicht nur ein Zukunftsthema, sondern vor allem ein „Gewinnerthema“. Denn im Gegensatz zu oft polarisierenden Integrations- oder Extremismusdebatten biete die Begleitung am Lebensende die Chance, auf kommunaler Ebene konstruktiv und menschlich zusammenzukommen, da existenzielle Grenzerfahrungen alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen berühren.

Herausforderungen und Praxis der muslimischen Seelsorge im Klinikalltag
Einen tiefen Einblick in die hochkomplexe und fordernde Praxis gab Aysel Özdemir, Koordinatorin der muslimischen Seelsorge am Klinikum Stuttgart. Sie räumte zunächst mit der Fehlannahme auf, eine solch intensive Begleitung ließe sich nebenbei bewältigen, und betonte den immensen zeitlichen und emotionalen Aufwand ihrer Arbeit. Als zentrale Herausforderungen im Klinikalltag identifizierte sie erhebliche Sprachbarrieren beim medizinischen Personal sowie massive Ängste und unklare Erwartungshaltungen aufseiten der Patienten und deren Familien. Konflikte entstünden laut Özdemir zumeist nicht aus einer grundsätzlichen Unvereinbarkeit von Islam und Palliativversorgung, sondern aus mangelnderKommunikation und gegenseitiger Unsicherheit. Insbesondere das Fehlen von Patientenverfügungen erschwere die Entscheidungsfindung am Lebensende massiv.

Anhand eines eindrücklichen Fallbeispiels eines 82-jährigen Patienten mit Hirnstammblutung illustrierte Özdemir, wie eine kultursensible und würdevolle Sterbebegleitung auf einer Intensivstation gelingen kann. Die Abwägung zwischen medizinischen Routinen und spirituellen Bedürfnissen erforderte ein hohes Maß an Flexibilität und Mut des Klinikpersonals. Durch die Schaffung eines geschützten Raumes, die Rezitation der Koransure Yasin, die Ermöglichung einer groß angelegten familiären Verabschiedung und die Begleitung der männlichen Angehörigen bei der rituellen Waschung im Krankenhaus, konnte der Familie die Angst genommen werden. Özdemir betonte zudem die Notwendigkeit flexibler Auslegungen religiöse Normen. So berichtete sie von der pandemiebedingten Abwägung, ob an Covid-19 Verstorbene gewaschen werden dürfen.

Kultursensible Hospizarbeit und die Notwendigkeit differenzierter Kommunikation
Eine Perspektive aus dem stationären und ambulanten Hospizwesen brachte Dr. Doris Ziebritzki vom Hospiz St. Martin ein. Sie konstatierte, dass hospizliche Angebote von muslimischen Menschen bislang nur sehr verhalten in Anspruch genommen werden. Dies liege vor allem daran, dass im muslimischen Kontext die Begleitung Sterbender traditionell durch die Familie im häuslichen Umfeld erfolge und Einrichtungen wie Hospize in islamisch geprägten Herkunftsländern oft gänzlich unbekannt seien. Ziebritzki warnte davor, muslimische Patientinnen und Patienten als homogene Gruppe zu betrachten. Eine präzise Anamnese bezüglich der spezifischen religiösen Strömung, der Ethnie und der familiären Prägung sei unerlässlich.

Ein zentraler Schwerpunkt ihres Impulses lag auf der interkulturellen Kommunikation. Ziebritzki wies darauf hin, dass Menschen mit Migrationshintergrund häufig indirekter kommunizieren, wodurch Themen wie Schmerz oder der nahende Tod oft nur umschrieben würden. Sie ermutigte das Fachpersonal zur Selbstreflexion und dazu, „die Unterschiede zu benennen, stehen zu lassen und auszuhalten und nicht zu versuchen, so zu tun, als wäre ohnehin alles gleich.“ Besonderes Konfliktpotenzial, so Ziebritzki, berge die Abwägung zwischen kurativer Maximalbehandlung und palliativer Versorgung. Es gelte, den Familien sprachlich sensibel zu vermitteln, dass auch Schmerzlinderung und das Zulassen des gottgegebenen Lebensendes – selbst wenn Medikamente lebensverkürzend wirken könnten – mit islamischen Grundsätzen vereinbar seien.

Zudem verdeutlichte sie anhand von Beispielen aus der Praxis die Wichtigkeit geschlechtersensibler Pflege. Ein zu intensiver Kontakt eines männlichen Hospizbegleiters mit der Ehefrau eines Patienten führte in einem Fall zum sofortigen Abbruch der Begleitung. Auch das hospizliche Bedürfnis nach Ruhe für den Sterbenden müsse oft abgewogen werden gegen das kulturelle Gebot, den Sterbenden nicht allein zu lassen, was die temporäre Anwesenheit großer Besuchergruppen in kleinen Patientenzimmern erfordere. Als Zeichen äußerster Flexibilität nannte sie ein Beispiel, bei dem einer Angehörigen auf den Philippinen die Begleitung des Sterbeprozesses via Livestream ermöglicht wurde – eine Praxis, die beim Pflegeteam zunächst auf starke Bedenken hinsichtlich der Würde des Sterbens stieß, letztlich aber als bestmöglicher Kompromiss für die familiären Bedürfnisse akzeptiert wurde.

Umgang mit Konfessionslosigkeit als wachsendes Handlungsfeld
In der anschließenden Diskussion waren sich in der Frage, wie man ohne Anwesenheit von Religionszugehörigen oder bei konfessionslosen Menschen agieren solle, beide Referentinnen einig, dass dies ein stark wachsendes Feld sei. Im Hospiz St. Martin wurde hierfür das Konzept der „spirituellen Verabschiedung“ entwickelt, das ohne explizit religiöse Bezüge auskommt, aber durch weltliche Texte und gute Wünsche eine transzendente Dimension eröffnet. Auch in der klinischen Praxis von Aysel Özdemir wird dieses Bedürfnis zunehmend durch den individualisierten Einsatz von Kerzen und nicht-religiösen Erinnerungsritualen aufgefangen, um den Hinterbliebenen Raum für Trauer und Abschied zu geben.

Insgesamt verdeutlichte das erste Panel, dass die würdevolle Gestaltung des Lebensendes ein hohes Maß an Kreativität, Empathie und kommunikativer Kompetenz von allen Beteiligten erfordert.

Die Patientenverfügung als Instrument der „Beheimatung“
Das zweite Panel, moderiert von Dr. Christian Ströbele, widmete sich der neuen Orientierungshilfe für eine Patientenverfügung für Musliminnen und Muslime.

Den Auftakt machte Kübra Kısa (Islamberatung Bayern), die die Entstehungsgeschichte der Handreichung skizzierte. Entstanden aus einer konkreten Anfrage aus dem Klinikbereich, wurde das Dokument in interdisziplinären Arbeitsgruppen (Roundtables) entwickelt. Kısa betonte einen wichtigen Paradigmenwechsel: Themen rund um muslimisches Leben in Deutschland – bis hin zur Gestaltung von Lebensende und Beerdigung – seien längst keine reinen „Integrationsthemen“ mehr, sondern Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe und der „Beheimatung“.

Um der großen sprachlichen, kulturellen und religiösen Vielfalt (etwa zwischen sunnitischen und schiitischen Strömungen) gerecht zu werden, handelt es sich bei der Orientierungshilfe bewusst nicht um ein starres, vorformuliertes Dokument zum Ankreuzen. Vielmehr bietet sie Hintergrundwissen zu rechtlichen und theologischen Rahmenbedingungen sowie anpassbare Textbausteine. Die Nachfrage ist groß: Neben einer regen Nutzung in Fortbildungen plant das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bereits Übersetzungen ins Türkische, Arabische und Englische.

Medizinethik, Vertrauen und das Dilemma der Maximalversorgung
Dr. Martin Kellner, Experte für islamische Medizinethik, ordnete die Handreichung in den klinischen Versorgungsalltag ein. Durch den demografischen Wandel erreicht die sogenannte Gastarbeitergeneration zunehmend das Alter für palliative Begleitung. Im Klinikalltag treffe das Personal bei muslimischen Familien häufig auf die unbedingte Forderung nach medizinischer Maximalversorgung – auch dann, wenn diese medizinisch nicht mehr indiziert (infaust) ist.

Kellner analysierte die tieferliegenden Ursachen für dieses Phänomen und identifizierte drei Hauptfaktoren:

Mangelnde Information: Unkenntnis darüber, was palliative Versorgung und Therapiebegrenzung konkret bedeuten.

Fehlende positive Erfahrung: Wer hospizliche Begleitung als Ort der Geborgenheit noch nie erlebt hat, assoziiert Therapieabbruch unweigerlich mit Aufgeben.

Fehlendes Vertrauen: Ein zentraler, oft unterschätzter Faktor. Erfahrungen von Ausgrenzung oder Diskriminierung in der Mehrheitsgesellschaft können in vulnerablen Situationen zu dem Verdacht führen, eine Therapiebegrenzung werde nicht aus medizinischer Fürsorge, sondern aus diskriminierenden Motiven vorgeschlagen.

Theologisch betrachtet, so Kellner, sei die Sorge vor einer Therapiebegrenzung unbegründet. Islamische Rechtsgutachten (Fatwas) erlauben den Verzicht auf medizinische Interventionen, wenn diese nicht mehr dem Patientenwohl dienen. Kellner hielt fest, dass sich eine muslimische Patientenverfügung im Ergebnis kaum von einer säkularen unterscheide – die ethischen Prinzipien decken sich zu etwa 90%. Differenzen bestehen vor allem bei der strikten Ablehnung des medizinisch assistierten Suizids durch die muslimische Gelehrsamkeit, während Themen wie die palliative Sedierung im islamischen Diskurs noch weitgehend unbearbeitet seien.

Praxisrealität: Kommunikationshürden und Generationenkonflikte
Einen starken Praxisbezug brachte Neşe Ebel (Caritas München) in die Diskussion ein. Sie verdeutlichte, dass die bloße Existenz einer Handreichung nicht ausreiche; sie müsse aktiv in die Communities getragen und übersetzt werden – und zwar nicht nur sprachlich, sondern auch kulturell. Der Begriff „palliativ“ löse oft große Schockmomente aus. Besonders bei der ersten Generation der Zugewanderten, die ihr Leben lang hart in Deutschland gearbeitet habe, werde die Nachricht, kurative Therapien einzustellen, oft als abrupter und ungerechter Entzug von Fürsorge wahrgenommen.

Ebel warb eindringlich dafür, generationenspezifisch vorzugehen. Sie empfahl, die erste Generation nicht mit dem formalen Ausfüllen einer schriftlichen Patientenverfügung zu belasten. Die direkte Frage nach dem Verzicht auf Reanimation oder Beatmung werde von Älteren oft als Wunsch der Angehörigen nach einem schnellen Tod missverstanden. Hier sei das behutsame, indirekte Gespräch zielführender. Die eigentliche Zielgruppe für das schriftliche Dokument seien vielmehr die zweite und dritte Generation, die anders im Gesundheitssystem sozialisiert seien.

Ein weiteres massives Problem in der Praxis ist der Druck von außen. Oftmals üben weit entfernte Verwandte (etwa aus den Herkunftsländern) massiven Druck auf die pflegenden Angehörigen in Deutschland aus, einer Therapiebegrenzung keinesfalls zuzustimmen, da dies eine Sünde sei. Ebel betonte, wie wichtig es sei, dass das medizinische Personal hier einen „Schutzraum“ für die direkten Angehörigen schaffe und sie darin bestärke, diesen Druck abzublocken und autonome Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen.

Gesundheitskompetenz und strukturelle Defizite
In der abschließenden Diskussionsrunde mit dem Publikum wurde der Ruf nach einer breiteren medizinischen Gesundheitskompetenz (Health Literacy) laut. Ein gesundes Grundverständnis für die Grenzen der modernen Medizin sei zwingend erforderlich, um die gesellschaftliche „Angst vor dem zu späten Tod“ – also dem Ausgeliefertsein an die Apparatemedizin – abzubauen.

Zudem wurde auf die eklatanten strukturellen Defizite in der muslimischen Seelsorge hingewiesen. Herr Kellner illustrierte dies prägnant am Beispiel einer aktuellen Stellenausschreibung der Bundeswehr für eine muslimische Militärseelsorge: Ein hochqualifiziertes Profil (Akademischer Abschluss, Reisebereitschaft bis nach Afghanistan) werde lediglich auf Honorarbasis mit 25 Euro brutto (als Aufwandsentschädigung) ohne Reisekostenerstattung ausgeschrieben. Dies verdeutliche eindrücklich, dass neben wichtigen inhaltlichen Tools wie der neuen Orientierungshilfe vor allem echte institutionelle und finanzielle Strukturen geschaffen werden müssen, um muslimische Seelsorge in Deutschland zukunftsfähig aufzustellen.

Juristische Fragestellungen am Lebensende: Zwischen Selbstbestimmung und ärztlicher Indikation
Das dritte Panel des Fachtags, moderiert von Prof. Dr. Andreas Pattar, widmete sich den komplexen juristischen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung des Lebensendes. Als Expertin war Prof. Dr. Birgit Hoffmann von der Technischen Hochschule Mannheim online zugeschaltet. Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, wie der Wille einer Person rechtssicher dokumentiert und in der medizinischen Praxis umgesetzt werden kann, insbesondere wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit schwindet.

Entscheidungsfähigkeit und die Notwendigkeit rechtlicher Stellvertretung
Den rechtlichen Ausgangspunkt bildet der Grundsatz der Selbstbestimmung: Solange eine Person entscheidungsfähig ist, obliegt ihr die alleinige Entscheidung über medizinische Maßnahmen. Prof. Hoffmann stellte klar, dass die Feststellung dieser Entscheidungsfähigkeit nicht durch ein Gericht, sondern in der konkreten Situation durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Diese Beurteilung ist stets an die Komplexität des jeweiligen Eingriffs gebunden. Tritt der Fall der Entscheidungsunfähigkeit ein, bedarf es zwingend einer gesetzlichen Vertretung, da kein medizinischer Eingriff ohne gültige Einwilligung erfolgen darf.

Um diesen Vertretungsfall proaktiv zu gestalten, steht das Instrument der Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Mit ihr wird eine oder werden mehrere Vertrauenspersonen ermächtigt, anstelle der erkrankten Person zu handeln. Geht es um lebensbeendende Entscheidungen, ist hierfür gesetzlich zwingend die Schriftform vorgeschrieben. Hoffmann empfahl dringend, solche Vollmachten mit den Betroffenen vorab inhaltlich zu besprechen und Konfliktlösungsmechanismen zu definieren, falls mehrere Personen bevollmächtigt werden. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss das zuständige Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Zwar wird hierbei dem familiären Umfeld Vorrang eingeräumt, doch können Betroffene auch hier präventiv durch eine Betreuungsverfügung festlegen, welche Person sie sich für dieses Amt wünschen oder explizit ablehnen.

Patientenverfügung und Behandlungswünsche in der Praxis
Ein wesentlicher Debattenstrang betraf die Differenzierung zwischen einer formalen Patientenverfügung und generellen Behandlungswünschen. Eine Patientenverfügung unterliegt strengen Kriterien: Sie muss von einer volljährigen Person schriftlich verfasst sein, konkrete Behandlungssituationen präzise benennen und exakt auf die aktuell vorliegende medizinische Lage zutreffen. Doch selbst bei Vorliegen eines solchen Dokuments betonte Hoffmann, dass die Patientenverfügung nicht unmittelbar und automatisch greift. Sie muss durch den Vorsorgebevollmächtigten oder rechtlichen Betreuer gegenüber den Ärzten durchgesetzt werden. Ein wichtiger Abwägungsaspekt ist zudem der Vorrang des aktuellen Willens: Äußert eine mittlerweile entscheidungsunfähige Person durch Gestik oder Verhalten den Wunsch nach weiterer Behandlung oder Nahrungsaufnahme, bricht dieser aktuelle Wille die zuvor schriftlich verfasste Verfügung.

Für den Fall, dass Menschen aus kulturellen, sprachlichen oder emotionalen Gründen davor zurückschrecken, ein formales juristisches Dokument zu unterzeichnen, hob Hoffmann die Bedeutung dokumentierter Behandlungswünsche hervor. Die vorgestellte Handreichung der Islamberatung biete hier eine wertvolle Strukturierungshilfe für vorbereitende Gespräche im Familienkreis. Wenn Angehörige diese inhaltlichen Auseinandersetzungen schriftlich protokollieren und bezeugen, bietet dies dem medizinischen Personal und den Gerichten eine verlässliche Interpretationsgrundlage, um den mutmaßlichen Willen der betroffenen Person zu ermitteln und eigene Wünsche der Angehörigen davon abzugrenzen.

Grenzen des Anspruchs auf Maximaltherapie und Beratungspraxis
Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Klärung der ärztlichen Indikation im Spannungsfeld mit dem häufig geäußerten Wunsch nach medizinischer Maximalversorgung. Hoffmann korrigierte die verbreitete Fehlannahme, das Sozialrecht oder das Gesundheitssystem garantiere einen rechtlichen Anspruch auf sämtliche verfügbaren Therapiemaßnahmen, wenn diese medizinisch nicht mehr zielführend (infaust) seien. Die Festlegung des Therapieziels – und damit auch der Übergang von einer kurativen zu einer rein palliativen Behandlung – obliegt fachlich allein der Ärzteschaft. Erst innerhalb des Rahmens der noch medizinisch indizierten Behandlungen können Patienten oder deren Vertreter zwischen verschiedenen Optionen wählen oder diese ablehnen.

In der abschließenden Fragerunde wurden praktische Hürden und Lösungswege erörtert. So wurde klargestellt, dass das gesetzliche Ehegattennotvertretungsrecht lediglich für akute Notfälle (wie Unfälle) und befristet auf maximal sechs Monate greift, jedoch keine dauerhafte Vorsorgevollmacht am Lebensende ersetzt. Für die Aktualisierung älterer Verfügungen genügt es laut der Expertin rechtlich nicht, lediglich in regelmäßigen Abständen neu zu unterschreiben; es muss für Dritte erkennbar sein, dass eine erneute inhaltliche Auseinandersetzung mit der eigenen Lebens- und Gesundheitssituation stattgefunden hat. Sollte ein bevollmächtigter Angehöriger entgegen einer eindeutigen Patientenverfügung handeln – etwa indem er lebensverlängernde Maßnahmen gegen den festgeschriebenen Willen erzwingt –, so stellt dies eine klare Pflichtwidrigkeit dar. In solchen Konfliktfällen können und sollten das medizinische Personal, Hospizdienste oder auch andere Familienmitglieder das Betreuungsgericht oder die örtliche Betreuungsbehörde einschalten. Generell wurde die Beglaubigung und Beratung durch kommunale Betreuungsbehörden sowie die zentrale Registrierung der Dokumente im Vorsorgeregister als der sicherste Weg für die rechtliche Vorsorge empfohlen.

Die Rolle von Weltanschauungen und die Grenzen ärztlicher Hermeneutik
Das vierte Panel widmete sich unter der Expertise von Dr. Hadil Lababidi, Dozentin für Islamische Medizin- und Bioethik an der Universität Zürich, den komplexen medizinethischen Fragestellungen im Islam. Zu Beginn ihres Impulses schlug sie eine inhaltliche Brücke zum juristischen Vorpanel und betonte die immense Bedeutung von Freitextfeldern in Patientenverfügungen. Da Medizinerinnen und Mediziner in der Praxis oft eine „große hermeneutische Leistung“ erbringen müssen, wenn die exakt verfügte medizinische Situation nicht eintritt, sei die Verschriftlichung persönlicher Weltanschauungen, Sterbevorstellungen und Bestattungswünsche essenziell. Zugleich warnte Lababidi davor, Behandlungsentscheidungen muslimischer Patientinnen und Patienten monokausal auf die Religion zu reduzieren. Diese seien oftmals stark mit soziokulturellen Prägungen, familiären Dynamiken und strukturellen Ängsten verwoben.

Theologische Grundlagen zu Krankheit, Leid und Behandlungspflicht
Einen zentralen Schwerpunkt der Diskussion bildete die theologische Einordnung von medizinischen Maßnahmen am Lebensende. Lababidi löste das vermeintliche Spannungsfeld zwischen der geduldigen Ergebung in gottgegebenes Leid und der Pflicht zur Lebensrettung auf. Aus der prophetischen Überlieferung, dass Gott für jede Krankheit – ausgenommen das Alter und den Tod – eine Heilung erschaffen habe, leite sich eine grundsätzliche Aufforderung zur medizinischen Therapie ab. Medizinethisch müsse diese Pflicht jedoch strikt nach den fünf islamischen Handlungskategorien abgestuft werden. Eine ärztliche Behandlung gilt religiös nur dann als zwingend verpflichtend, wenn sie das Leben mit absoluter Sicherheit rettet. In einer medizinisch aussichtslosen Situation (infauste Prognose) wandelt sich der Status einer lebensverlängernden Maßnahme von einer Pflicht zu einer optionalen Handlung.

Kontroversen um künstliche Beatmung, Ernährung und Sedierung
Anhand konkreter Maßnahmen am Lebensende verdeutlichte Lababidi die theologische und medizinische Abwägungspraxis. Bei der künstlichen Beatmung müsse strikt zwischen heilender Reversibilität – wie etwa bei einem zu früh geborenen Kind – und der bloßen Sterbeverlängerung unterschieden werden. Bestätigen zwei voneinander unabhängige ärztliche Fachpersonen die Aussichtslosigkeit, sei der Verzicht auf Beatmung islamisch legitim, da in diesem Fall nicht der Therapieabbruch, sondern die zugrundeliegende Krankheit den Tod herbeiführe.

Deutlich kontroverser wird im islamischen Diskurs die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr (Sondenernährung) bewertet. Während einige internationale islamische Gremien diese als Gewährleistung des unantastbaren Grundbedürfnisses auf Ernährung definieren, dessen Abbruch einer verbotenen Selbsttötung gleichkäme, ordnen andere – so auch Lababidi – sie als medizinische Maßnahme ein. Gerade in der finalen Sterbephase verursache künstliche Ernährung oftmals zusätzliches Leid, etwa durch schmerzhafte Flüssigkeitseinlagerungen. Der Verzicht darauf könne folglich durchaus mit dem ärztlichen Fürsorgeprinzip und dem islamischen Gebot der Leidenslinderung vereinbar sein.

Ein weiteres tiefgreifendes Dilemma stellt die palliative Sedierung dar. Aus muslimischer Perspektive kollidiert das primäre Ziel der Schmerzlinderung am Lebensende zuweilen mit dem religionsrechtlichen Betäubungsverbot und dem starken spirituellen Bedürfnis, im Augenblick des Todes bei klarem Bewusstsein das Glaubensbekenntnis (Schahada) sprechen zu können. In der Diskussion wurde präzisiert, dass ein unausgesprochenes Glaubensbekenntnis keineswegs einen direkten „Weg in die Hölle“ bedeute, sondern vielmehr den tiefen Wunsch der Sterbenden widerspiegele. Durch temporäre Aufwachphasen könne diesem Bedürfnis auch im Rahmen einer palliativen Sedierung begegnet werden.

Psychosoziale Dynamiken, Maximaltherapie und praktische Lösungswege
Der häufige Ruf muslimischer Angehöriger nach einer sogenannten „Maximaltherapie“ – also einem Beharren auf kurativen Behandlungsversuchen trotz eindeutiger ärztlicher Aussichtslosigkeit – resultiert laut Lababidi nur selten aus fundierter religiöser Überzeugung. Meist seien es Unwissenheit über die lindernden Möglichkeiten der Palliativmedizin, ein massiver sozialer Druck, den Eltern die bestmögliche Versorgung zu garantieren, oder die Angst vor einer medizinischen Zweiklassenbehandlung, die dieses Beharren auslösen.

Um Angehörigen in ihrer Verzweiflung die Angst zu nehmen, durch einen Therapieabbruch eine große Sünde zu begehen, skizzierte die Referentin praxisnahe Lösungsansätze. Die gezielte Einbindung der Familien in konkrete pflegerische Handlungen, wie das Auswischen des Mundraumes zur Linderung von Trockenheit, könne Gefühle der Ohnmacht und Nutzlosigkeit erheblich reduzieren. Zudem unterstrich sie die Notwendigkeit einer feinfühligen, interkulturellen Kommunikation des Fachpersonals. In diesem Zusammenhang warnte sie ausdrücklich davor, bei ethischen Konflikten ungeschulte lokale Imame zur Entscheidungsfindung ans Krankenbett zu rufen. Da diese oftmals nicht im Detail mit bioethischen Abwägungen vertraut seien, rieten sie aus reiner Vorsicht oft eher zur Maximaltherapie. Vielmehr bedürfe es dringend einer stärkeren Förderung und Einbindung professionell geschulter muslimischer Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie fachkundiger muslimischer Berufsbetreuer, um diese existenziellen Brückenfunktionen im Gesundheitssystem zu übernehmen.

Praktische Erfahrungen der Islamberatung im DACH-Raum
Das abschließende Panel, moderiert von Dr. Hussein Hamdan, weitete den Blick auf die konkreten Praxiserfahrungen der Islamberatung in Baden-Württemberg, Bayern und im DACH-Raum. Tim Siegmund bilanzierte zunächst die kontinuierliche Relevanz des Themas in Baden-Württemberg. Er betonte, dass die Begleitung am Lebensende auf kommunaler Ebene ein lösungsorientiertes „Gewinnerthema“ darstelle, bei dem die Kooperationsbereitschaft aller Akteure deutlich höher sei als bei konfliktbehafteten Diskursen wie etwa dem Moscheebau.

Die Anfragen an die Beratungsstellen umfassen vor allem alltagspraktische Pflegeherausforderungen: die Einhaltung geschlechterspezifischer Pflege zur Wahrung der Scham, die Umsetzung ritueller Waschungen mit fließendem Wasser sowie die Organisation von Gebetsmöglichkeiten und Fastenregeln im Krankheitsfall. Ein besonderes Augenmerk legte Siegmund auf die Herausforderungen bei Demenzerkrankungen, bei denen der Verlust der erlernten deutschen Sprache eine kultursensible und muttersprachliche Betreuung unerlässlich macht. Um diesen wachsenden Bedarfen gerecht zu werden, sei eine stärkere Einbindung muslimischer Verbände sowie eine konsequente Professionalisierung der bisher stark ehrenamtlich geprägten muslimischen Pflege- und Seelsorgestrukturen zwingend erforderlich.

Wissensvermittlung zwischen Sensibilisierung und Differenzierung
Simone Trägner ergänzte diese Perspektive um die Erfahrungen aus Bayern. Mit der Veröffentlichung der Orientierungshilfe zur Patientenverfügung sei die Nachfrage von Kliniken und Hospizen massiv gestiegen. Trägner konstatierte in den Einrichtungen einen enormen Willen zur kultursensiblen Öffnung, der jedoch oft mit großer Unsicherheit einhergehe. In Bayern begegnet die Islamberatung diesem Bedarf verstärkt durch interaktive Fortbildungsformate. Dabei skizzierte Trägner das zentrale pädagogische Spannungsfeld dieser Arbeit: Es gelte, einerseits dringend benötigtes Grundlagenwissen über islamische Riten und Vorstellungen zu vermitteln, andererseits aber stets vor Pauschalisierungen zu warnen. Patientinnen und Patienten dürften nicht auf ihre Religion oder Kultur reduziert werden, da die individuelle Lebensrealität oft stark von theologischen Normen abweiche. Als strukturellen Vorteil in Bayern hob sie zudem die Existenz eines Beauftragten der Staatsregierung für Patienten und Pflege hervor, der als zentrale landespolitische Plattform für die Informationsbündelung fungiere.

Kommunale Best-Practice: Partizipation in Dornbirn
Als Beispiel für gelungene lokale Netzwerkarbeit berichtete Natascha Garvin digital aus dem österreichischen Dornbirn, einem Standort des Projekts „Brücken bauen in der Kommune“. Dort wählte die Stadtverwaltung bewusst einen partizipativen Ansatz und reaktivierte einen Runden Tisch mit verschiedenen muslimischen Moscheegemeinden. Anstatt Vorgaben von oben zu setzen, erkundeten Stadt und muslimische Vertreter gemeinsam die lokale Pflegeinfrastruktur. Dies mündete in gut besuchten Informationsveranstaltungen direkt in den Moscheen, bei denen auch die Lokalpolitik Rede und Antwort stand, um bestehende Informationsdefizite und Berührungsängste abzubauen. Das greifbare Ergebnis dieses Prozesses ist die Broschüre „Generation im Wandel“, die vollständig von den Mitgliedern des Runden Tisches erarbeitet wurde. Während Forderungen nach einer eigenen muslimischen Pflegestation aus Budgetgründen vorerst Zukunftsmusik bleiben, widmet sich das Netzwerk nun konkreten Umsetzungsschritten, wie der Verhandlung über Halal-Verpflegung aus den Krankenhaus-Großküchen.

Friedhofsordnungen und strukturelle Hürden bei der Bestattung
Die anschließende Diskussion fokussierte zunächst die administrativen und rechtlichen Hürden bei der islamischen Bestattungspraxis. Trägner erläuterte, dass die rechtliche Erlaubnis der sarglosen Bestattung allein nicht ausreiche. Vielen Kommunen falle die praktische Anpassung ihrer Friedhofssatzungen schwer. Ein drängendes Problem stelle der chronische Platzmangel auf städtischen Friedhöfen dar. Die im deutschsprachigen Raum üblichen, zeitlich eng begrenzten Liegefristen von oft nur zehn bis fünfzehn Jahren kollidieren mit dem islamischen Konzept der ewigen Totenruhe. Da islamischen Gemeinden der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zumeist fehlt, können sie zudem nicht als eigene Friedhofsträger agieren.

Ein Diskussionspunkt entspann sich abschließend um die Bestattung verstorbener geflüchteter Menschen: Aus dem Publikum wurde kritisiert, dass Sozialämter häufig nur die kostengünstigste Variante – die Feuerbestattung – finanzieren, was einen Eingriff in die islamischen Glaubensgrundsätze darstelle.

Hier zeigte sich eindrücklich der Bedarf an pragmatischen Brückenlösungen, bei denen Integrationsabteilungen und muslimische Gemeinden eng kooperieren müssen, um etwa durch Spenden oder Vermittlung eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten.

In ihren Schlussworten resümierten Christian Ströbele und Stefan Zinsmeister den Fachtag: Die hochkomplexen Anforderungen am Lebensende verdeutlichen, wie unverzichtbar kultur- und religionssensible Angebote sind, und auch unabhängige Beratungsstellen, um als Scharnier zwischen medizinischen Institutionen, Kommunalverwaltungen und muslimischen Lebenswelten zu fungieren.

Weiterführende Informationen - Publikationen und Handreichungen

Handreichung zur Erstellung einer Patientenverfügung für Musliminnen und Muslime in Deutschland. Herausgegeben in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung.

Hinweis: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermöglicht aktuell die Übersetzung dieser Handreichung in die Sprachen Türkisch, Arabisch und Englisch (Veröffentlichung in digitaler und gedruckter Form geplant).

Broschüre „Generationen im Wandel„: Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Projekt der Eugen-Biser-Stiftung am Standort Dornbirn.

Handreichung „Gemeinsam gut leben“ (Islamberatung Bayern) (PDF) (zu islamischer Bestattung s. S. 55ff)

Handreichung zum Zusammenleben in der Kommune (Islamberatung Baden-Württemberg) (PDF) (zu islamischer Bestattung s. S. 24ff)

„Muslimische Bestattungen auf evangelischen Friedhöfen in Berlin. Eine Handreichung für die evangelischen Friedhofsträger“ (PDF), Berlin 2024

Praxisperspektiven Intensivmedizin am Lebensende (AIWG – Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft), (PDF), ·  Erklärvideo/Audiovisuelles Material: YouTube Video

Literatur- und Buchempfehlung

Eva Dubronner (Hg.), Friedrich Schweitzer (Hg.): Interreligiöse und ethische Kompetenzen entwickeln Unterrichtsmaterialien für die generalistische Pflegeausbildung, Vandenhoeck & Ruprecht 2026. Leseprobe 1 (PDF) / 2 (PDF)

Institutionen und Hilfestellungen:

BMJV Expertensuche Betreuungsrecht: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.html?nn=17134

Medizinethik und Islam (Website: archivierte Version, derzeit nicht abrufbar)

Online-Tool nach dem Baukastenprinzip zur Erstellung einer Patientenverfügung: https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online

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